Immobilien ABC

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A

Eine Anlegerwohnung ist eine Immobilie, die der Vorsorge und als Investment dient. Im Gegensatz zu einer selbst genutzten Wohnung wird eine Anlegerwohnung in der Regel vermietet und nicht für den Eigenbedarf erworben. Ziel ist es, durch die Mieteinnahmen ein zusätzliches Einkommen zu erzielen.

Beim Alleinvermittlungsauftrag verpflichtet sich der Makler, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um das Geschäft erfolgreich zu vermitteln. Gleichzeitig sichert der Auftraggeber zu, während der Vertragslaufzeit keinen weiteren Immobilienmakler mit der Vermittlung zu beauftragen.

Das Altlastenverzeichnis umfasst sämtliche Altablagerungen und Altstandorte, die gemäß der Altlastenatlasverordnung als Altlasten eingestuft sind. Zu jeder dieser Altlasten sind detaillierte Informationen verfügbar. Vor dem Erwerb einer Liegenschaft wird dringend empfohlen, zu prüfen, ob sie im Altlastenatlas erfasst ist.

Das A-Blatt gliedert sich in zwei Abschnitte:

  • A1-Blatt: Hier sind alle zur Liegenschaft gehörenden Grundstücke mit ihrer Grundstücksnummer aufgeführt. In der Grundstücksabschrift werden zudem ergänzende Katasterdaten zum jeweiligen Grundstück vermerkt.

  • A2-Blatt: Dieser Abschnitt enthält mit dem Grundstückseigentum verbundene Rechte, wie z. B. Wegerechte über Nachbargrundstücke, sowie öffentlich-rechtliche Beschränkungen. Zudem werden hier Änderungen des Grundbuchskörpers, etwa durch Zu- oder Abschreibungen von Grundstücken, festgehalten.

B

Die Bauklassen geben den Rahmen vor, in dem sich die zulässige Gebäudehöhe im Wohngebiet und im gemischten Baugebiet bewegen darf.

Ein Bungalow ist ein alleinstehendes eingeschoßiges Wohnhaus mit einem flachen oder leicht geneigten Dach.

Der Bebauungsplan legt fest, in welcher Weise ein Grundstück bebaut werden darf. Er enthält unter anderem Regelungen zur zulässigen Gebäudehöhe, zur Bauweise sowie zur maximalen Bebauungsdichte.

Betriebskosten sind regelmäßig anfallende Ausgaben, die durch den ordnungsgemäßen Gebrauch eines Gebäudes, einer Wohnung oder eines Grundstücks entstehen. Dazu gehören unter anderem Kosten für Wasser, Müllentsorgung, Rauchfangkehrung und Hausverwaltung. Diese Ausgaben trägt zunächst die Eigentümerin bzw. der Eigentümer, können jedoch von der Mieterin bzw. dem Mieter erstattet werden.

Das Eigentumsblatt (B-Blatt) enthält die Eintragung der Eigentümer einer Liegenschaft. Jede Eigentümerin bzw. jeder Eigentümer ist mit einer laufenden Nummer verzeichnet, wobei der jeweilige Miteigentumsanteil in Bruchzahlen angegeben wird.

C

Das C-Blatt (Lastenblatt) verzeichnet alle mit dem Eigentum an einer Liegenschaft verbundenen Belastungen, wie beispielsweise Pfandrechte, Veräußerungs- und Belastungsverbote, Dienstbarkeiten (Servitute) sowie Bestands-, Vor- oder Wiederkaufsrechte. Diese Einschränkungen können entweder die gesamte Liegenschaft oder nur bestimmte Miteigentumsanteile betreffen. Falls eine Belastung nur für einen bestimmten Anteil gilt, wird dies mit dem Vermerk „auf Anteil B-LNR...“ kenntlich gemacht.

D

Denkmalschutz umfasst bewegliche und unbewegliche Güter, die aufgrund ihrer historischen, künstlerischen oder kulturellen Bedeutung im öffentlichen Interesse erhalten werden sollen. Ziel ist es, ihr ursprüngliches Erscheinungsbild zu bewahren.

Dienstbarkeiten, auch Servitute genannt, werden in Grunddienstbarkeiten und persönliche Dienstbarkeiten unterteilt.

  • Grunddienstbarkeiten betreffen Grundstücke und beinhalten unter anderem Wegerechte, Leitungsrechte, Wasserbezugsrechte, Holzbringungsrechte, Weiderechte, Forstnutzungsrechte sowie das Recht auf Licht oder Aussicht.

  • Persönliche Dienstbarkeiten sind an eine bestimmte Person gebunden, wie das Fruchtgenussrecht, das Gebrauchsrecht oder das Wohnungsrecht.

Im Grundbuch werden Dienstbarkeiten auf der belasteten Liegenschaft im C-Blatt eingetragen, während sie auf der begünstigten Liegenschaft im A2-Blatt ersichtlich sind.

E

Der Energieausweis enthält eine umfassende Berechnung der energetischen Kennwerte eines Gebäudes und gibt Aufschluss über dessen Energieverbrauch sowie die gesamte Energieeffizienz. Beim Verkauf, der Vermietung oder Verpachtung von Gebäuden oder Nutzungsobjekten wie Häusern, Wohnungen oder Geschäftsräumen muss ein Energieausweis vorgelegt und dem neuen Nutzer ausgehändigt werden. Diese Verpflichtung liegt beim Verkäufer, Vermieter oder Verpächter.

In Gebäuden mit Wohnungseigentum ist der Hausverwalter gemäß § 25 WEG (Wohnungseigentumsgesetz) verpflichtet, alle zwei Jahre eine Eigentümerversammlung einzuberufen. Alle Wohnungseigentümer müssen spätestens zwei Wochen vor dem Termin schriftlich über das Datum sowie die zur Abstimmung stehenden Themen informiert werden. Der Zeitpunkt der Versammlung sollte so gewählt werden, dass möglichst viele Eigentümer teilnehmen können. Der Verwalter muss zudem ein Protokoll erstellen, das mindestens die Teilnehmer sowie die Abstimmungsergebnisse der behandelten Tagesordnungspunkte umfasst. Dieses Protokoll ist allen Wohnungseigentümern schriftlich zu übermitteln und gut sichtbar im Gebäude auszuhängen.

F

Ein Grundstück, das mittels eines schmalen Verbindungsstreifen, oft als „Fahnenstange“ bezeichnet, mit einer öffentlichen Verkehrsfläche verbunden ist.

Der Flächenwidmungsplan legt fest, welche Nutzungsarten für die jeweiligen Grundstücke zulässig sind.

G

Das Grundbuch ist ein öffentliches Verzeichnis, das Eigentümerverhältnisse an Grundstücken festhält und wichtige Informationen über Rechte und Lasten enthält.

Bei einer Garcionerre handelt es sich um eine Einzimmerwohnung.

H

Die Haushaltsversicherung ist eine Sachversicherung, die das Inventar eines Privathaushalts schützt, einschließlich Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenständen. Beim Kauf oder der Anmietung einer Wohnung wird der Abschluss einer solchen Versicherung empfohlen, um im Schadensfall, beispielsweise durch Diebstahl oder Beschädigungen, Ersatz für Möbel und Wertsachen zu erhalten. Schäden an allgemeinen Gebäudeteilen wie Wänden oder Böden, die etwa durch einen Rohrbruch entstehen, werden hingegen von der Gebäudeversicherung des Hauses abgedeckt.

Als Hochwasserabflussbereiche gelten Flächen, die bei unterschiedlichen Hochwasserereignissen überflutet werden können und daher als hochwassergefährdet eingestuft sind. Informationen dazu – etwa in Form von Gefahrenzonenplänen – sind online abrufbar. Diese Pläne helfen dabei zu beurteilen, ob ein Grundstück einem Hochwasserrisiko ausgesetzt ist.

I

Die Instandhaltungsrücklage ist eine Ansparrücklage der Hausgemeinschaft, welche gebildet wird, um größere und notwendige Anschaffungen sowie Reparaturen zu decken.

J

K

Ein Kaufanbot ist die formale Erklärung, eine Immobilie zu einem bestimmten Preis und zu festgelegten Bedingungen erwerben zu wollen. Ein Kaufanbot muss inhaltlich bestimmt sein, das heißt, es müssen alle wesentlichen Vertragspunkte enthalten sein. Zudem muss der endgültige Bindungswille des Kaufinteressenten zum Ausdruck gebracht werden.

Eine Sicherheitsleistung des Mieters, meist bis zu drei Monatsmieten. Sie dient dem Vermieter als Absicherung für Schäden oder ausstehende Zahlungen.

L

Ein Aufschlag auf den Mietzins, der sich aus der besonders guten Lage einer Immobilie ergibt. Häufig bei Mietpreisberechnung nach dem Richtwertmodell in Österreich relevant.

Als Loggia bezeichnet man einen nach vorne offenen Raum, welcher einer Wohnung vorgelagert ist. Im Gegensatz zu einem Balkon ist eine Loggia nur an einer Seite offen, an allen übrigen fünf Seiten ist sie von Wänden, Boden und Decke umschlossen.

Ein Laubengang ist ein offener oder verglaster, meist überdachter Zugang, der entlang der Fassade eines Gebäudes verläuft und mehrere Wohnungen erschließt.

M

Eine Maisonette ist eine Wohnung in einem Mehrparteienhaus, welche sich über mindestens zwei Etagen erstreckt und über eine innenliegende Treppe verfügt.

Ein amtliches Formular zur Wohnsitzanmeldung in Österreich. Jeder, der in eine Wohnung einzieht, muss sich innerhalb einer bestimmten Frist beim Meldeamt registrieren.

Ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen Mieter und Vermieter über die Nutzung einer Immobilie. Er regelt unter anderem die Mietdauer, die Höhe des Mietzinses und die Pflichten beider Parteien.

Der Begriff Mezzanin (italienisch mezzo = halb) bezeichnet einen Halbstock. Diese Benennung der Stockwerke ist insbesondere in Zinshäusern aus der Gründerzeit üblich.

Der Betrag, den ein Mieter monatlich für die Nutzung der Immobilie bezahlt. Er setzt sich setzt sich im Regelfall zusammen aus Hauptmietzins, Betriebskosten und weiteren Zuschlägen.

N

Zusätzlich zum Kaufpreis können folgende Nebenkosten entstehen:

  • Maklerprovision: Käufer und Verkäufer zahlen jeweils eine Provision. Bei einem Kaufpreis über 48.448,51 Euro beträgt diese 3 % des Kaufpreises zuzüglich USt.
  • Grunderwerbsteuer: 3,5 % des Kaufpreises.
  • Grundbuchseintragungsgebühr: 1,1 % des Kaufpreises.
  • Anwalts- oder Notarkosten: Für die Vertragserstellung oder die Grundbucheintragung fallen rund 1–3 % des Kaufpreises an.
  • Beglaubigungskosten: Diese richten sich nach der Höhe des Kaufpreises bzw. nach dem Wert des Pfandrechts.
  • Finanzierungskosten: Weitere Kosten können im Zusammenhang mit der Finanzierung entstehen.

In Österreich die Grundlage zur Aufteilung von Wohnungseigentum. Es bewertet jede Einheit eines Gebäudes nach ihrem Nutzwert (z. B. Größe, Lage, Ausstattung).

O

Der Österreichische Verband der Immobilienwirtschaft (ÖVI) wurde 1979 ins Leben gerufen. Er versteht sich als unabhängige, freiwillige Interessensvertretung für Immobilienmakler, Verwalter, Bauträger sowie Sachverständige in der Branche.

P

Ein Penthouse bezeichnet eine exklusive Wohnung im obersten Stockwerk eines mehrgeschossigen Gebäudes. Charakteristisch sind großzügige Wohnflächen, oft über eine Ebene oder als Maisonette angelegt, sowie eine weitläufige Terrasse mit besonderem Ausblick.

Ein sich fortlaufend bewegendes Aufzugsystem, bei dem Kabinen in einer Schleife ohne Türen verkehren.

Q

R

Nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sind Wohnungseigentümer verpflichtet, eine angemessene Rücklage zu bilden. Diese dient dazu, künftige Ausgaben für Instandhaltung und notwendige Maßnahmen am Gebäude abzudecken.

S

Ein Frauennetzwerk der Immobilienbranche in Österreich, das Austausch und Sichtbarkeit für Frauen fördert. Es steht für Kompetenz, Kooperation und Female Empowerment.

Superädifikate sind Bauwerke, die auf einem fremden Grundstück errichtet werden, jedoch nicht dauerhaft dort bestehen bleiben sollen.

Die Eigentümer solcher Gebäude zahlen in der Regel ein Entgelt an die Grundstückseigentümerin bzw. den Grundstückseigentümer für die Nutzung des Grundstücks.

T

Ein spezielles Konto, auf dem Gelder im Auftrag Dritter verwaltet werden z.B. beim Immobilienkauf durch den Notar oder Treuhänder. Es schützt Käufer und Verkäufer gleichermaßen.

U

Die (teilweise) Weitergabe der gemieteten Wohnung an Dritte. Sie ist grundsätzlich genehmigungspflichtig und kann im Mietvertrag ausgeschlossen sein.

V

Digitale Möblierung und Gestaltung von leeren Immobilienfotos. So wird Interessenten ein realistischer Eindruck vom Wohngefühl vermittelt – ganz ohne echtes Mobiliar.

Verkehrswert ist der Preis, der bei einer Veräußerung der Sache üblicherweise im redlichen Geschäftsverkehr für sie erzielt werden kann.

Die besondere Vorliebe und andere ideelle Wertzumessungen einzelner Personen haben bei der Ermittlung des Verkehrswertes außer Betracht zu bleiben. (§2 LBG)

W

Das Gesetz regelt in Österreich die Begründung, Verwaltung und Rechte am Wohnungseigentum. Es definiert z.B. Miteigentumsanteile, Nutzungen und Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft.

Ein privatrechtlicher Vertrag, der das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander regelt. Er enthält Regelungen zur Nutzung, Instandhaltung, Kostenverteilung und mehr.

X

Y

Z

Ein klassisches Mietshaus mit mehreren Wohneinheiten, oft aus der Gründerzeit. Es wird meist vollständig vermietet und als Kapitalanlage genutzt.

Zusätzliche Flächen oder Objekte wie Kellerabteile, Garagen oder Gärten, die rechtlich mit einer Wohnung verbunden sind. Sie sind im Wohnungseigentumsvertrag gesondert geregelt.